2. Mitwirkung und 3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat das Übersetzungsbüro rechtzeitig über besondere
Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung
auf Datenträgern, Anzahl der Ausführungen, Schriften, äußere
Form der Übersetzung etc.). Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung
der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und
rechtzeitig dem Übersetzungsbüro zur Verfügung zu stellen (Glossare
des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, etc.)
Zur entsprechenden Übersetzung der Abkürzungen ist das Übersetzungsbüro nur verpflichtet, wenn der Auftraggeber die vollständige Bedeutung der Abkürzungen mitliefert, es sei denn, es handelt sich um allgemein bekannte Abkürzungen. Wenn bei Wörtern mit mehreren Bedeutungen die Bedeutung sich nur aus dem Kontext oder einer Zeichnung ergibt, kann dem Übersetzungsbüro nicht angelastet werden, wenn der betreffende Kontext oder die jeweilige Zeichnung nicht mitgeliefert werden. Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzungsbüros.
4. Ausführung durch Dritte
Zur Ausführung aller Geschäfte, sofern wir dies für erforderlich
erachten, dürfen wir uns Dritter bedienen. Kontakt zwischen dem Kunden
und einem von uns beauftragten Dritten ist nur mit unserer Einwilligung möglich.
Die Geschäftsbeziehung besteht nur zwischen dem Kunden und uns.
5. Mängelbeseitigung
Das Übersetzungsbüro behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung
vor. Der Auftraggeber hat das Recht auf einen Anspruch auf die Beseitigung von
möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch
auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber innerhalb einer angemessenen
Frist, jedoch spätestens innerhalb von 5 Tagen (Eingang bei uns) unter
Angabe des Mangels geltend gemacht werden. Rügt der Auftraggeber innerhalb
dieser 5-Tage-Frist einen objektiv vorhandenen und nicht nur unerheblichen Mangel,
so ist dieser Mangel möglichst genau zu beschreiben, und uns ist zunächst
Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Dies gilt auch für Expressaufträge
mit einer sehr kurzen Lieferfrist. Ist eine Nachbesserung nachweislich erfolglos,
so hat der Auftraggeber das Recht auf Minderung oder Wandlung. Weitergehende
Ansprüche, einschließlich Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung,
sind ausgeschlossen.
6. Lieferfristen
Als Lieferfristen gelten nur voraussichtliche Termine. Eine Lieferung gilt als
erfolgt, wenn die Übersetzung an den Kunden abgeschickt worden ist. Erhebt
der Auftraggeber unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 5 Tagen
(Eingang bei uns) keine schriftlichen Einwendungen, so gilt die Übersetzung
als genehmigt.
7. Übertragung, Versand
Die elektronische Übertragung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Für eine
fehlerhafte oder schädliche Übertragung der Texte oder für deren
Verlust auf dem nicht elektronischen Transportwege haften wir nicht.
8. Haftung
Das Übersetzungsbüro haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und
Vorsatz. Die Haftung des Übersetzungsbüros kann jedoch die Höhe
des Rechnungsbetrages nicht übersteigen. Wir haften nicht für Schäden,
die durch Viren entstanden sind, von Naturereignissen, Verkehrsstörungen,
Netzwerk- und Serverfehlern, Leitungs- und Übertragungsstörungen und
sonstigen verursacht worden sind. In solchen Ausnahmefällen sind wir berechtigt,
ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche
können nicht anerkannt werden. Bei Lieferungen von Dateien per E-Mail,
DFÜ (Modem) oder bei anderer Art von Fernübertragung ist der Kunde
für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Dateien
und Texte zuständig. Werden wir aufgrund einer Übersetzung wegen einer
Verletzung des Urheberrechts in Anspruch genommen, oder werden Ansprüche
Dritter geltend gemacht, so stellt uns der Auftraggeber in vollem Umfang von
der Haftung frei.
9. Preise
Die Preise verstehen sich in €. Bei umfangreichen Aufträgen kann eine
Anzahlung oder eine Zahlung in Raten verlangt werden. Unser Honorar ist sofort
nach Erhalt der Rechnung rein netto, unter Ausschluss der Aufrechnung oder Zurückbehaltung,
fällig. Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden bankübliche
Zinsen berechnet.
10. Berufsgeheimnis
Das Übersetzungsbüro erkennt die ausschließlichen Rechte des
Auftraggebers an allen anvertrauten Unterlagen und allen davon gemachten Kopien
an, die eine Grundlage seiner Lieferungen und Leistungen für den Auftraggeber
darstellen. Es verpflichtet sich, diese sowie sämtliche vom Auftraggeber
an es erbrachten mündlichen und schriftlichen Informationen geheim zu halten
und diese ausschließlich für die Zwecke des Vereinbarten zu verwenden.
10. Eigentumsrecht und Urheberrecht
Die gelieferte Übersetzung sowie das Copyright bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung sämtlicher Forderungen unser Eigentum. Bis zu diesem Zeitpunkt
hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht. Das Übersetzungsbüro behält
sich das Urheberrecht vor.
11. Anwendbares Recht
Für das Vertragsverhältnis und die weiteren Geschäftsbeziehungen
sowie für alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt das niederländische
Recht. Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit
und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Gerichtsort: Den
Haag (NL).